Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hausmeisterservice und Objektbetreuung der Firma KM-Gebäudeservice UG (haftungsbeschränkt) vertreten durch den Geschäftsführer, Markus Rock,

Buchweg 80, 59846 Sundern

- nachfolgend "KM-Gebäudeservice" genannt-

 

§ 1 Allgemeines

 

§ 2 Vertragsdauer und Kündigung

 

§ 3 Objekteinweisung

 

§ 4 Leistungen KM-Gebäudeservice UG

 

§ 5 Umfang und Durchführung der Leistungen

 

§ 6 Schäden und Mängel am betreuten Objekt

 

§ 7 Leistungen des Auftraggebers

 

§ 8 Reklamationen

 

§ 9 Vergütung

 

§ 10 Haftung und Haftungsbegrenzung

 

§ 11 Abwerbung

 

§ 12 Rechtsnachfolge

 

§ 13 Lohn- und Preisgleitklausel

 

§ 14 Unterbrechung der Dienstleistung

 

§ 15 Lohn- und Preisgleitklausel

 

§ 16 Schlussbestimmungen

 

§ 17 Datenspeicherung

 

§ 18 Datenschutz


 

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

 

  1. Alle Lieferungen, Dienst-, Werk- und Werklieferungsleistungen des Auftragnehmers erfolgen zu diesenBedingungen. Der Auftraggeber erkennt durch den Vertragsabschluss

bzw. die Aufgabe von Bestellungen ausdrücklich an, dass diese Bedingungen Vertragsbestandteil sind.

Für zukünftige, weitere Vertragsabschlüsse oder laufende Vertragsbeziehungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen

des Auftragnehmers auch ohne weitereausdrückliche Bezugnahme in der jeweilsgültigen Form als vereinbart.

 

  1. Etwaige, entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers sind auch dann, wenn keine Zurückweisung erfolgt, nur und in soweit verbindlich, als die in ausdrücklicher Abänderung dieser Geschäftsbedingungen schriftlich vereinbart werden.

 

  1. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen oder Absprachen, auch mit Außendienstmitarbeitern des Auftraggebers, gelten nur dann als rechtswirksam vereinbart, wenn sie von KM-Gebäudeservice UG schriftlich bestätigt worden sind. Angebotevon KM-Gebäudeservice UG sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. Bei der regelmäßig vorgesehenen Schriftform kommt der Vertrag durch die beiderseitige Unterzeichnung von

Auftraggeber und KM-Gebäudeservice UG zustande. Erteiltder Auftraggeber den Auftrag mündlich,so kommt dieser unter Zugrundelegung des schriftlichen Angebotes mit der Auftragsbestätigung durch KM-Gebäudeservice UG zustande.

Für jeden Vertragsabschluss gelten die zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Preise; bei laufenden Geschäftsbeziehungen gelten die jeweilsvereinbarten Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt gültigenPreise von

 

KM-Gebäudeservice UG.

 

§ 2 Vertragsdauer und Kündigung

 

  1. Hausmeisterserviceverträge bzw. Objektbetreuungsverträge werdenzwischen Auftraggeber und KM-Gebäudeservice UG vorerst für eine unbestimmte Zeit geschlossen,

jedoch mindestens für 1 Jahr.

 

  1. Die Kündigungsfrist beträgt bei Laufzeitverträgen einen Monat zum Ablauf des Vertrages und bedarf der Schriftform. Wird der Vertragnicht vor Ablauf gekündigt, so verlängert er sich stillschweigend um ein weiteresJahr.

 

  1. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung an, sondern auf den Eingangbeim anderen Vertragspartner.

 

  1. Die in den Individualverträgen vereinbarten Laufzeiten/Kündigungsfristen sind den vorgenannten vorrangig.

 

  1. Verträge die auf Zurufentstehen, sind von dem Zeitpunkt an verbindlich, an dem dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht.

 

  1. Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so ist jede Partei berechtigt, ihn mit einer Frist von einem Monatzum Ende des Jahres zu kündigen,

es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

 

  1. Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfenzu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner.

 

  1. Für Regieaufträge oder Reparaturaufträge gelten, soweit nichtausdrücklich etwas anderesvereinbart ist, die gesetzlichen Bestimmungen.


 

§ 3 Objekteinweisung

 

  1. Vor der Tätigkeitsaufnahme durchKM-Gebäudeservice UG ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter von KM-Gebäudeservice UG in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des

zu betreuenden Objekts und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen

Schlüssel (Schlüssel ) zu übergeben. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durchdas Personal von KM-Gebäudeservice UG herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftetKM-Gebäudeservice UG im Rahmen

des § 10.

eventuellen Fehlleistungen und Schäden, die auf die mangelnde Unterrichtung zurückzuführen sind,

  1. Erfolgt eine Einweisung - gleich aus welchen Gründen- nicht, so kann der Auftraggeber bei KM-Gebäudeservice UG nicht schadenersatzpflichtig machen.

 

 

 

 

§ 4 Leistungen von CB-Facility

 

  1. KM-Gebäudeservice UG verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des Hausmeisterservicevertrages bzw. Objektbetreuungsvertrages oder in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Dienstleistungen fach- und sachgerecht durchzuführen und nur durch Arbeitskräfte durchführen zu lassen, die eine entsprechende Eignung und Zuverlässigkeit vorweisen und in einem Arbeits-/Rechtsverhältnis zu

KM-Gebäudeservice UG stehen.            

KM-Gebäudeservice UG ist berechtigt zur Erfüllung seiner Leistungen geeignete Subunternehmen zu beauftragen. Der Einsatz und die Weisungsbefugnis obliegt ausschließlich KM-Gebäudeservice UG. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Dienstleistungsumfang und -standard gewahrtbleibt

.

 

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Auftragnehmers nach deren Beendigung noch am selbenTag zu besichtigen und die ordnungsgemäße Ausführung sowie Material- und Zeitaufwand zu bestätigen. Verzichtet der Auftraggeber auf die

Besichtigung und Bestätigung oder unterbleibt dieseaus

Gründen, ist KM-Gebäudeservice UG nicht zu vertreten hat, so gelten die Leistungen als vertragsgerecht ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber rügt unverzüglich nach den für Reklamationen getroffenen Vereinbarungen.

 

  1. Nach Beendigung des Vertrages, gleich aus welchemGrund, ist KM-Gebäudeservice UG verpflichtet, die überlassenen Schlüssel unverzüglich an den Auftraggeber zurück zu geben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht KM-Gebäudeservice UG jedoch auf Grund von unbezahlten Rechnungen zu.
  2. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im

Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in dem betreuten Objekt gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist

untersagt, Personen, die nichtvom Auftragnehmer eingesetzt oder genehmigt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen.


 

§ 5 Umfangund Durchführung der Leistungen

 

  1. Die vereinbarten Leistungen beschränken sich mangels ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung, insbesondere bei Wohnungseigentümer-Gemeinschaften, auf die Gemeinschaftseinrichtungen.

Zusätzliche Leistungen für Sondereigentum bedürfeneines gesonderten Auftrages.

 

  1. Im Rahmen des Hausmeisterservicevertrages bzw. Objektbetreuungsvertrages übernimmtder Auftragnehmer Kleinreparaturen an den Gemeinschaftseinrichtungen, soweit keinerlei gesetzliche Bestimmungen der Reparatur entgegenstehen und die Arbeitszeit 15 Minuten je Vorgang nicht überschreitet. Material und Ersatzteile für die Behebung

kleinerer Schädenwerden dem Auftraggeber gesondert in Rechnunggestellt.

 

  1. Wird die Durchführung größererReparaturen oder Erneuerungen erforderlich, so wird

KM-Gebäudeservice UG dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag unterbreiten und aufgrund gesonderter Beauftragung tätig.

 

  1. Hiervon ausgenommen sind Nothilfemaßnahmen bei Notdiensteinsätzen.

 

  1. Vereinbarte turnusmäßige wöchentliche Leistungen können nur während der normalen Arbeitsstunden an Werktagen erbracht werden. Entfällt ein Turnus auf einen Feiertag, so entfälltder Anspruch des

Auftraggebers auf die Durchführung der Leistung, ohne dass ihm ein Minderungsanspruch zusteht. In den Fällen, in denen im Leistungsverzeichnis ein Turnus von 2 x wöchentlich vereinbart ist, ist KM-Gebäudeservice UG bei Wegfalleines Turnus durch einen Feiertag jedoch nicht verpflichtet, die ausgefallenen Leistungen durch verstärkten Einsatz beim verbleibenden Turnus auszugleichen.

 

  1. Die dem Hausmeisterservice zu Grunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltenfür:
  • Hausmeistertätigkeiten
  • Grünanlagenpflege
  • Winterdienst
  • Reinigungsarbeiten
    1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, KM-Gebäudeservice UG je Wirtschaftseinheit kostenlos Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen in dem für die Durchführung

 

§ 6 Schädenund Mängel am betreuten Objekt

 

6.1 Beim Auftreten von Schäden und Mängeln am betreuten Objekt wird KM-Gebäudeservice UG dem Auftraggeber unverzüglich Meldung über die von KM-Gebäudeservice UG bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten erstatten. Bei Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Fahrstuhlstörungen oder Stromunterbrechung hat der Auftraggeber einen Anspruch auf den Einsatz des Notdienstes. KM-Gebäudeservice UG ist berechtigt, den Schaden, falls erforderlich, sofort selbst oder unter Einschaltung von Dritten zu Lasten des Auftraggebers auch ohne vorherige

Benachrichtigung zu beheben. In diesen Fällenwird KM-Gebäudeservice UG unverzüglich nach der Behebungdes Schadens eine Nachricht über Art und Umfang des Schadens dem

Auftraggeber über die bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten zukommenlassen.

 

§ 7 Leistungen des Auftraggebers

 

der Arbeiten erforderlichen Umfangzur Verfügung zu stellen, sowie einen ganzjährig frei zugänglichen Wasseranschluss mit Schlauchanschlussmöglichkeiten

zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Bei Großwohnanlagen überlässt der Auftraggeber KM-Gebäudeservice UG unentgeltlich einen geeigneten, verschließbaren Raum, für Materialien, Geräte und Maschinen.


 

§ 8 Reklamationen

 

  1. KM-Gebäudeservice UG ist bei der Erbringung seiner Leistung verpflichtet, die Arbeiten so durchzuführen, dass Störungen und Belästigungen weitgehend vermieden werden und

die gesetzlich bestimmten Ruhezeiten eine Beachtung finden. Reklamationen des Auftraggebers können nur Berücksichtigung finden, wenn sie unverzüglich nach der Durchführung der Leistungen von KM-Gebäudeservice UG mittels eingeschriebenen Briefs mitgeteilt werden.

Fernmündliche oder mündliche Reklamationen können nur dann berücksichtigt werden,wenn deren Berechtigung von KM-Gebäudeservice UG ausdrücklich bestätigtwird.

 

  1. Weisen die vertraglich vereinbarten Leistungen Mängel auf und wurdenunverzüglich gerügt, dann ist KM-Gebäudeservice UG zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.

Rechnungskürzungen ohne vorangegangene

ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung zur Behebung der Mängel bzw. Einräumung einer Nachbesserung innerhalb einer hierfür gesetzten, angemessenen Frist, können vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden.

 

  1. Die Leistungen von KM-Gebäudeservice UG werden dann als vertragsgerecht durchgeführt anerkannt, wenn der Auftraggeber nach Beendigung der Arbeiten entgegender ihn treffenden Besichtigungs- und Bestätigungspflicht, nichtunverzüglich Einwendungen erhebt.

 

§ 9 Vergütung

 

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Service-Vertrag vereinbarte monatliche Vergütung innerhalb des vereinbarten Zahlungsziel nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug auf das von KM-Gebäudeservice UG bekannt gegebeneBankkonto zu überweisen.

 

  1. Das Entgelt für Leistungen aus Verträgen, die auf Stundenbasis abgerechnet werden, ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum - bei KM-Gebäudeservice UG. eingehend - zahlbar, so dass sich der Auftraggeber am 15. Tag nach Rechnungsdatum in Verzug befindet. Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung und Zurückbehaltung mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Das Zurückbehaltungsrecht ist nicht ausgeschlossen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

  1. Für Leistungen an gesetzlichen Sonn- und Feiertagen, sowie am 24.12. und 31.12. ab 16:00 Uhr eines jeden Jahres wird ein Sonn- und Feiertagszuschlag von 100 % in Rechnung gestellt. Ansonsten werden die Zuschläge nach den gesetzlichen Bestimmungen mit dem Auftraggeber verrechnet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt ein Inkassobüro mit der Eintreibung der Forderung zu beauftragen.

 

  1. Auftraggeber, die im Namen von Dritten,z.B. Eigentümergemeinschaften, handeln,haften persönlich für die Zahlungsverpflichtungen aus den erteilten Aufträgen,wenn bei Vertragsabschluss dieser Dritte

KM-Gebäudeservice UG nicht vollzählig und mit vollständiger Wohnanschrift durch Aufnahmein einer Anlagezum Vertrag bekanntgegeben werden und auf das Vertretungsverhältnis nicht schriftlich im Vertrag hingewiesen wird.

 

  1. Werden von KM-Gebäudeservice UG Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt

wurde oder bei welchenes sich um kleinere Reparaturen oder Nothilfemaßnahmen handelt,so wird hierübereine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig ist.

Ein Verzug von mehr als 4 Wochen berechtigt den Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung, wobei Schadenersatzansprüche gesondert geltend gemacht werdenkönnen.


 

  1. Bei Zahlungsverzug ruhen die Verpflichtungen von KM-Gebäudeservice UG nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann

KM-GebäudeserviceUG bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. KM-Gebäudeservice UG bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im einzelnen darzulegen und statt dessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Stunde 30 % des Stundensatzes zubeanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen,

dass KM-Gebäudeservice UG durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schadenin nur geringerer Höhe entstanden ist.

 

§ 10 Haftungund Haftungsbegrenzung

 

  1. KM-Gebäudeservice UG haftet für Schäden, die von bei der Ausführungder vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht werden. Ist der Auftraggeber Kaufmann, haftet KM-Gebäudeservice UG im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die Firma KM-Gebäudeservice UG dem Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, haftet KM-Gebäudeservice UG nach Maßgabe von zu vor genanntem auch für Schäden, die ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachen.

 

  1. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel am betreuten Objekt oder durch Betriebsstörungen im Objekt entstanden sind oder Schäden aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung oder höhere Gewalt ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern von KM-Gebäudeservice UG verursacht werden. Nicht ersatzfähig sind außerdem alle nicht voraussehbaren Schäden.Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung von KM-Gebäudeservice UG inkeinem

Zusammenhang stehen,wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrische Anlagen o.ä.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.

 

  1. Die Haftungvon KM-Gebäudeservice UG für die nachweislich im Rahmender erbrachten Leistungen verursachte Schäden, wird ausdrücklich auf die Deckung entsprechend den

Bedingungen der Betriebshaftpflichtversicherung

dem Grunde und der Höhe nach auf 3.000.000EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beschränkt.

 

  1. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.

 

  1. Mit Ablauf des Servicevertrages oder Beendigung der Einzelleistungen endet die Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers.

 

§ 11 Abwerbung

 

  1. Die Abwerbung oder versuchte Abwerbung der Arbeitskräfte von KM-Gebäudeservice UG stellen eine grobe Vertragsverletzung dar. Unter Abwerbung bzw. versuchter Abwerbung ist jede Verbindung mit dem oder die Beeinflussung des Personals von KM-Gebäudeservice UG zu sehen, die geeignet ist, eine Kündigungsbereitschaft zu fördern, verbunden mit der Absicht, das Personal nach seinem Ausscheiden selbst mit der Durchführung

von Leistungen am Vertragsobjekt oder anderenObjekten des Auftraggebers zu beschäftigen.

 

  1. ImFalle einer erfolgten oder versuchten Abwerbungist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis fristloszu lösen.

 

1.3 Der Auftraggeber ist im Falle der Abwerbung zur Bezahlung eines Schadenersatzanspruches in Höhe eines Halbjahres-Bruttogehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der abgeworbene Mitarbeiter nicht in die Dienste des Auftraggebers tritt, seine Kündigung jedochdurch

Abwerbungsmaßnahmen des Auftraggebers oder in seinemVerantwortungsbereich handelnder Personenerfolgt ist.


 

§ 12 Rechtsnachfolge

 

12.1 Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertragein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war.

Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich der Firma KM-Gebäudeservice UG wird der Vertrag nicht berührt.

 

§ 13 Lohn- und Preisgleitklausel

 

13.1 Im Falle der Veränderungen von Lohnkosten und Lohnnebenkosten erhöht sich der Dienstleistungspreis um den nach Absprache, wie die vorgenannten Kosten erhöhtwerden zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

Bei Laufzeitverträgen findeteine jährliche Anpassungdes vereinbarten Entgeltsi.H.v. derzeit 3% statt.

 

§14 Unterbrechung der Dienstleistung

 

14.1 Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällenhöherer Gewalt kann KM-Gebäudeservice UG den Service, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder

zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist KM-Gebäudeservice UG berechtigt, die Rechnungslegung gemäß Vertrag durchzuführen.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

 

  1. Bei Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB tritt an ihre Stelle die gesetzliche zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck am nächstenkommt. Übrige Inhaltewerden hiervon nichtberührt. Insofern in

Individual-Vereinbarungen andere Fristen oder andere gesetzlich zulässige Vereinbarungen getroffen wurden, gelten diese vorrangig. Insofern ergänzungsbedürftige Lücken vorhanden sein sollten, tritt an diese Stelle eine gesetzlich zulässige Regelung.

 

  1. Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Sonderregelungen vereinbart sind, geltendie gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Dienstleistungs- und Werkvertragsrechts.

 

§ 16 Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

16.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im voll-kaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens der Sitz der Firma

KM-Gebäudeservice UG, In 59846 Sundern.

 

 

§ 17 Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV mäßig gespeichert und verwaltet werden.

§ 18 Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Einhaltung der anzuwendenden Datenschutzvorschriften erforderlich sind.

Dies beinhaltet insbesondere die Vorgaben aus Art. 32 DSGVO.

  1. Der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehende Stand der technischen und organisatorischen Maßnahmen kann bei Bedarf angefragt werden beim Datenschutzbeauftragten des Unternehmens s.h. Kontaktdaten Datenschutzerklärung auf der Webseite. Die Parteien sind sich darübereinig, dass zur Anpassungan technische und rechtliche Gegebenheiten die Änderungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen erforderlich werden können.


 

Wesentliche Änderungen, die die Integrität, Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten beeinträchtigen können, wird der Auftragnehmer im Voraus mit dem Auftraggeber abstimmen. Maßnahmen, die lediglich geringfügige technische oder organisatorische Änderungen mit sich bringen und die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten nicht negativ beeinträchtigen, können vom Auftragnehmer ohne Abstimmung mit dem Auftraggeber umgesetzt werden. Der Auftraggeber kann jederzeit eineaktuelle Fassung der vom Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen anfordern.

  1. Der Auftragnehmer wird die von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen regelmäßig und auch anlassbezogen auf ihre Wirksamkeit kontrollieren. Für den Fall, dass es Optimierungs- und oder Änderungsbedarf gibt, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber informieren.

 

 

 

 

AGBHausmeisterservice undObjektbetreuung der Firma KM-Gebäudeservice UG, Stand 01.01.2021

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