Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hausmeisterservice und Objektbetreuung der Firma KM-Gebäudeservice UG (haftungsbeschränkt) vertreten durch den Geschäftsführer, Markus Rock,
Buchweg 80, 59846 Sundern
- nachfolgend "KM-Gebäudeservice" genannt-
§ 1 Allgemeines
§ 2 Vertragsdauer und Kündigung
§ 3 Objekteinweisung
§ 4 Leistungen KM-Gebäudeservice UG
§ 5 Umfang und Durchführung der Leistungen
§ 6 Schäden und Mängel am betreuten Objekt
§ 7 Leistungen des Auftraggebers
§ 8 Reklamationen
§ 9 Vergütung
§ 10 Haftung und Haftungsbegrenzung
§ 11 Abwerbung
§ 12 Rechtsnachfolge
§ 13 Lohn- und Preisgleitklausel
§ 14 Unterbrechung der Dienstleistung
§ 15 Lohn- und Preisgleitklausel
§ 16 Schlussbestimmungen
§ 17 Datenspeicherung
§ 18 Datenschutz
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
bzw. die Aufgabe von Bestellungen ausdrücklich an, dass diese Bedingungen Vertragsbestandteil sind.
Für zukünftige, weitere Vertragsabschlüsse oder laufende Vertragsbeziehungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Auftragnehmers auch ohne weitereausdrückliche Bezugnahme in der jeweilsgültigen Form als vereinbart.
Auftraggeber und KM-Gebäudeservice UG zustande. Erteiltder Auftraggeber den Auftrag mündlich,so kommt dieser unter Zugrundelegung des schriftlichen Angebotes mit der Auftragsbestätigung durch KM-Gebäudeservice UG zustande.
Für jeden Vertragsabschluss gelten die zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Preise; bei laufenden Geschäftsbeziehungen gelten die jeweilsvereinbarten Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt gültigenPreise von
KM-Gebäudeservice UG.
§ 2 Vertragsdauer und Kündigung
jedoch mindestens für 1 Jahr.
es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
§ 3 Objekteinweisung
zu betreuenden Objekts und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen
Schlüssel (Schlüssel ) zu übergeben. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durchdas Personal von KM-Gebäudeservice UG herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftetKM-Gebäudeservice UG im Rahmen
des § 10.
eventuellen Fehlleistungen und Schäden, die auf die mangelnde Unterrichtung zurückzuführen sind,
§ 4 Leistungen von CB-Facility
KM-Gebäudeservice UG stehen.
KM-Gebäudeservice UG ist berechtigt zur Erfüllung seiner Leistungen geeignete Subunternehmen zu beauftragen. Der Einsatz und die Weisungsbefugnis obliegt ausschließlich KM-Gebäudeservice UG. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Dienstleistungsumfang und -standard gewahrtbleibt
.
Besichtigung und Bestätigung oder unterbleibt dieseaus
Gründen, ist KM-Gebäudeservice UG nicht zu vertreten hat, so gelten die Leistungen als vertragsgerecht ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber rügt unverzüglich nach den für Reklamationen getroffenen Vereinbarungen.
Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in dem betreuten Objekt gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist
untersagt, Personen, die nichtvom Auftragnehmer eingesetzt oder genehmigt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen.
§ 5 Umfangund Durchführung der Leistungen
Zusätzliche Leistungen für Sondereigentum bedürfeneines gesonderten Auftrages.
kleinerer Schädenwerden dem Auftraggeber gesondert in Rechnunggestellt.
KM-Gebäudeservice UG dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag unterbreiten und aufgrund gesonderter Beauftragung tätig.
Auftraggebers auf die Durchführung der Leistung, ohne dass ihm ein Minderungsanspruch zusteht. In den Fällen, in denen im Leistungsverzeichnis ein Turnus von 2 x wöchentlich vereinbart ist, ist KM-Gebäudeservice UG bei Wegfalleines Turnus durch einen Feiertag jedoch nicht verpflichtet, die ausgefallenen Leistungen durch verstärkten Einsatz beim verbleibenden Turnus auszugleichen.
§ 6 Schädenund Mängel am betreuten Objekt
6.1 Beim Auftreten von Schäden und Mängeln am betreuten Objekt wird KM-Gebäudeservice UG dem Auftraggeber unverzüglich Meldung über die von KM-Gebäudeservice UG bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten erstatten. Bei Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Fahrstuhlstörungen oder Stromunterbrechung hat der Auftraggeber einen Anspruch auf den Einsatz des Notdienstes. KM-Gebäudeservice UG ist berechtigt, den Schaden, falls erforderlich, sofort selbst oder unter Einschaltung von Dritten zu Lasten des Auftraggebers auch ohne vorherige
Benachrichtigung zu beheben. In diesen Fällenwird KM-Gebäudeservice UG unverzüglich nach der Behebungdes Schadens eine Nachricht über Art und Umfang des Schadens dem
Auftraggeber über die bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten zukommenlassen.
§ 7 Leistungen des Auftraggebers
der Arbeiten erforderlichen Umfangzur Verfügung zu stellen, sowie einen ganzjährig frei zugänglichen Wasseranschluss mit Schlauchanschlussmöglichkeiten
zur Verfügung zu stellen.
§ 8 Reklamationen
die gesetzlich bestimmten Ruhezeiten eine Beachtung finden. Reklamationen des Auftraggebers können nur Berücksichtigung finden, wenn sie unverzüglich nach der Durchführung der Leistungen von KM-Gebäudeservice UG mittels eingeschriebenen Briefs mitgeteilt werden.
Fernmündliche oder mündliche Reklamationen können nur dann berücksichtigt werden,wenn deren Berechtigung von KM-Gebäudeservice UG ausdrücklich bestätigtwird.
Rechnungskürzungen ohne vorangegangene
ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung zur Behebung der Mängel bzw. Einräumung einer Nachbesserung innerhalb einer hierfür gesetzten, angemessenen Frist, können vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden.
§ 9 Vergütung
KM-Gebäudeservice UG nicht vollzählig und mit vollständiger Wohnanschrift durch Aufnahmein einer Anlagezum Vertrag bekanntgegeben werden und auf das Vertretungsverhältnis nicht schriftlich im Vertrag hingewiesen wird.
wurde oder bei welchenes sich um kleinere Reparaturen oder Nothilfemaßnahmen handelt,so wird hierübereine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig ist.
Ein Verzug von mehr als 4 Wochen berechtigt den Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung, wobei Schadenersatzansprüche gesondert geltend gemacht werdenkönnen.
KM-GebäudeserviceUG bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. KM-Gebäudeservice UG bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im einzelnen darzulegen und statt dessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Stunde 30 % des Stundensatzes zubeanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen,
dass KM-Gebäudeservice UG durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schadenin nur geringerer Höhe entstanden ist.
§ 10 Haftungund Haftungsbegrenzung
Zusammenhang stehen,wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrische Anlagen o.ä.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.
Bedingungen der Betriebshaftpflichtversicherung
dem Grunde und der Höhe nach auf 3.000.000EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beschränkt.
§ 11 Abwerbung
von Leistungen am Vertragsobjekt oder anderenObjekten des Auftraggebers zu beschäftigen.
1.3 Der Auftraggeber ist im Falle der Abwerbung zur Bezahlung eines Schadenersatzanspruches in Höhe eines Halbjahres-Bruttogehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der abgeworbene Mitarbeiter nicht in die Dienste des Auftraggebers tritt, seine Kündigung jedochdurch
Abwerbungsmaßnahmen des Auftraggebers oder in seinemVerantwortungsbereich handelnder Personenerfolgt ist.
§ 12 Rechtsnachfolge
12.1 Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertragein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war.
Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich der Firma KM-Gebäudeservice UG wird der Vertrag nicht berührt.
§ 13 Lohn- und Preisgleitklausel
13.1 Im Falle der Veränderungen von Lohnkosten und Lohnnebenkosten erhöht sich der Dienstleistungspreis um den nach Absprache, wie die vorgenannten Kosten erhöhtwerden zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Bei Laufzeitverträgen findeteine jährliche Anpassungdes vereinbarten Entgeltsi.H.v. derzeit 3% statt.
§14 Unterbrechung der Dienstleistung
14.1 Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällenhöherer Gewalt kann KM-Gebäudeservice UG den Service, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder
zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist KM-Gebäudeservice UG berechtigt, die Rechnungslegung gemäß Vertrag durchzuführen.
§ 15 Schlussbestimmungen
Individual-Vereinbarungen andere Fristen oder andere gesetzlich zulässige Vereinbarungen getroffen wurden, gelten diese vorrangig. Insofern ergänzungsbedürftige Lücken vorhanden sein sollten, tritt an diese Stelle eine gesetzlich zulässige Regelung.
§ 16 Gerichtsstand und Erfüllungsort
16.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im voll-kaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens der Sitz der Firma
KM-Gebäudeservice UG, In 59846 Sundern.
§ 17 Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV mäßig gespeichert und verwaltet werden.
§ 18 Datenschutz
Dies beinhaltet insbesondere die Vorgaben aus Art. 32 DSGVO.
Wesentliche Änderungen, die die Integrität, Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten beeinträchtigen können, wird der Auftragnehmer im Voraus mit dem Auftraggeber abstimmen. Maßnahmen, die lediglich geringfügige technische oder organisatorische Änderungen mit sich bringen und die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten nicht negativ beeinträchtigen, können vom Auftragnehmer ohne Abstimmung mit dem Auftraggeber umgesetzt werden. Der Auftraggeber kann jederzeit eineaktuelle Fassung der vom Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen anfordern.
AGBHausmeisterservice undObjektbetreuung der Firma KM-Gebäudeservice UG, Stand 01.01.2021
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